FRNC-Erläuterung

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zu den Prüfarten nach VDE 0472 Teil 804

FRNC-Prüfart A

Eine Kabelprobe von 60 cm Länge wird in der Mitte eines Metallkastens (Höhe 1200 mm x Breite 300 mm x Tiefe 400 mm) vertikal eingehängt. Ein Gasbrenner mit definierter Flamme wird so fixiert, dass seine Achse unter einem Winkel von 45° gegen die Vertikale geneigt ist. Die Flamme trifft die Kabelprobe etwa 100 mm vom unteren Ende. Die Flammeneinwirkung erfolgt bis zum Sichtbarwerden des Leiters oder des ersten Metallschirmes, jedoch höchstens 20 Sekunden. Die Prüfung ist bestanden, wenn die Probe nicht gebrannt hat oder entstehende Flammen nach der Flammeneinwirkung von selbst erlöschen und die am weitesten entfernt liegende Brandbeschädigung nicht das obere Ende der Probe erreicht hat.

FRNC-Prüfart B

Eine Kabelprobe von 60 cm Länge wird in der Mitte eines Metallkastens (Höhe 1200 mm x Breite 300 mm x Tiefe 400 mm) vertikal eingehängt. Ein Gasbrenner mit definierter Flamme wird so fixiert, dass seine Achse unter einem Winkel von 45° gegen die Vertikale geneigt ist. Die Flamme trifft die Kabelprobe etwa 100 mm vom unteren Ende. Die Flammeneinwirkung beträgt etwa 1 - 2 Minuten, je nach Gewicht der Probe. Die Prüfung ist bestanden, wenn die Probe nicht gebrannt hat oder entstehende Flammen nach der Flammeneinwirkung von selbst erlöschen und die am weitesten entfernt liegende Brandbeschädigung nicht das obere Ende der Probe erreicht hat.

FRNC-Prüfart C

Kabelproben mit 360 cm Länge werden nebeneinander auf einem leiterartigen Prüfgestell befestigt. Dieses Prüfgestell wird senkrecht in den Brennofen eingesetzt mit 150 mm Abstand zur Brennofenrückwand. Die Beflammung der Kabelproben erfolgt in etwa 60 cm Höhe, mit einer Temperatur von etwa 800 °C mittels eines ca. 250 mm breiten Brenners. Die Einwirkzeit der Flamme beträgt 20 Minuten. Die Prüfung ist bestanden, wenn entstehende Flammen von selbst erlöschen und die am weitesten entfernt liegenden Brandbeschädigungen nicht das obere Ende der Probe erreichen.